Darstellung bzw. Stellungnahme zu standespolitischen Themen

Wir erlauben uns an dieser Stelle Darstellungen bzw. (kritische) Stellungnahmen von brisanten standespolitischen Themen wiederzugeben, und das natürlich möglichst fair und objektiv – machen Sie sich selbst Gedanken darüber, und schreiben Sie uns, wie Sie die Situation sehen.


Aktuelles (Politisches) aus unserer Berufsvertretung I
Aktuelles (Politisches) aus unserer Berufsvertretung II
Aktuelles (Politisches) aus unserer Berufsvertretung III
Aktuelles (Politisches) aus unserer Berufsvertretung IV
Aktuelles (Politisches) aus unserer Berufsvertretung V
Grundlegende Fakten zum Thema Arzneimittel(preise)
Die Spannenkürzung ab 2004
Arzneimittel aus dem Internet
Wichtige Links zu diesen Themen

 
Aktuelles aus unserer Berufsvertretung I – diesmal: Der Initiativantrag auf Abänderung des Apothekengesetzes in der ursprünglichen Form (betrifft Hausapotheken), eingebracht am 5. Dezember 2000 von ÖVP- und FPÖ Nationalratsabgeordneten! Vorausschickend möchte ich festhalten, dass diese nachfolgenden “Erläuterungen und Meinungen” überhaupt nicht gegen die Ärzte an sich gerichtet sind (ganz im Gegenteil arbeiten wir mit den Ärzten sehr eng und produktiv zusammen, weil es sonst auch kein gut funktionierendes Gesundheitssystem geben könnte), sondern lediglich die Probleme behandeln, die einige Ärztekammerfunktionäre aus ureigenstem Interesse zum Thema “ärztliche Hausapotheken” aufgeworfen haben.

Die Problematik ist an sich schon seit Jahren bekannt, und obwohl eine Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes im Jahre 1998 hinsichtlich der Regelung Hausapotheken und öffentliche Apotheken getroffen wurde, ist diese Entscheidung anschliesend vom “Parlament” zu Gunsten der Hausapotheken berichtigt worden; - nun aber haben am 5. Dezember ÖVP- und FPÖ Abgeordnete zum Nationalrat (allen voran Dr. Khol und Ing. Westenthaler) einen Initiativantrag auf Abänderung des Apothekengesetzes in der ursprünglichen Fassung im Nationalrat eingebracht, mit dem Ziel, die seinerzeitige Entscheidung des Parlamentes (also die schon vom Parlament abgeänderte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes) zu Gunsten der Hausapotheken noch einmal abzuändern. Mit diesem Initiativantrag wird auf legale Art und Weise das Begutachtungsrecht der Apothekerkammer zu Regierungsvorlagen von Gesetzesentwürfen gemäß Apothekerkammergesetz umgangen.

Nach dem Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates ist der Initiativantrag dem in Betracht kommenden Ausschuss zuzuweisen, das wäre , möchte man doch glauben, der Gesundheitsausschuss. Die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses findet jedoch erst in der 3. Jännerwoche 2001 statt – um jedoch eine gesetzliche Umsetzung des Initiativantrages noch im Jahr 2000 zu erreichen, war geplant, den Initiativantrag im Budgetausschuss (!!!!) am 11. Dezember und sodann im Plenum am 14. Dezember zu behandeln. – Das hat die Apothekerkammer zu Recht verhindert!

Die Aktivitäten der Apothekerkammer, Gespräche, Kontakte und Interventionen bei Gesundheitssprechern, Abgeordneten zum Nationalrat, sonstigen Politikern und die Vorsprache bei Herrn BM Mag. Haupt am 6. Dezember 2000 haben bewirkt, dass der Initiativantrag nochmals – diesmal unter Einbeziehung von Apothekerkammervertretern – inhaltlich diskutiert wird. Es ist gelungen, bei manchen Abgeordneten das “Ränkespiel” aufzuzeigen und die Auswirkungen des Initiativantrages in der vorgelegten Fassung aufzuzeigen. Insbesondere konnte auch aufgezeigt werden, dass die Initiative unter Umgehung eigentlicher Gesundheitspolitiker – z.B. BM Mag. Haupt – unter Vorspiegelung unzutreffender Sachverhalte erfolgte.

So wurde behauptet, dass die Apothekerkammer die Verhandlungen mit der Ärztekammer abgebrochen habe, die Apothekerkammer von der ÖVP den Initiativantrag ohnehin zur Stellungnahme und Begutachtung bekommen hätte, und die Apothekerkammer einen “Nichtangriffspakt” (was für ein Wort für diese Problematik!) mit der Ärztekammer über eine Nichtanfechtung des §62 Apothekengesetz (das sind die Übergangsvorschriften für den Betrieb von Hausapotheken nach der “umgedrehten” Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes durch das Parlament im Jahre 1998) durch Einbringung von Verfassungsgerichtshofbeschwerden gebrochen hat!

Dies ist alles, und hier zitiere ich gerne unsere Berufsvertretung, “erstunken und erlogen”!!! – Wahr ist vielmehr, dass die Gespräche von den Ärztekammervertretern beendet wurden, dass der Initiativantrag klammheimlich unter Ausschaltung der Apothekerkammer eingebracht werden sollte, und dass der §62 des Apothekengesetzes zuerst von hausapothekenführenden Ärzten beim Verfassungsgerichtshof angefochten wurde und im Übrigen NATÜRLICH keinerlei Absprachen zum §62 des Apothekengesetzes existieren.

Aufgrund der Interventionen der Apothekerkammer hat BM Mag. Haupt klargestellt, dass die Gesetzesänderung in seinen Hoheitsbereich fällt und umgehend unter der Leitung von Staatssekretär Dr. Waneck Gespräche mit den Gesundheitssprechern der ÖVP und FPÖ sowie Vertretern der Österreichischen Apothekerkammer und der Österreichischen Ärztekammer zu führen sind.

Wie immer setzt die österreichische Apothekerschaft ihr vollstes Vertrauen in die objektive Beurteilung aller Beteiligten mit anschliesender gerechter Klärung der Sachverhalte; - sie vertraut darauf, dass BM Mag. Haupt, sowie Staatssekretär Dr. Waneck, die beide exzellente Kenner des österreichischen Gesundheitswesens sind, und über alle Stärken und Schwächen der Gesundheitsberufe bestens informiert sind, diese Situation klären werden, und es für alle Beteiligten zu einem “zufriedenen” Ergebniss kommen wird. Eine der wichtigsten Beteiligten ist die Bevölkerung, die Anspruch auf eine optimale medizinische und pharmazeutische Betreuung hat. Diese ist aber nur dann gegeben, wenn auch wieder Apotheken die ehrliche Chance bekommen im ländlichen Gebiet bestehen zu können, und auf diese Art und Weise eine flächendeckende Versorgung von Arzneimitteln bestens geleistet ist.

Wir werden weiter so objektiv wie möglich über diese Problematik berichten, da der Ausgang, wie schon gesagt, nicht nur für uns Apotheker von Bedeutung ist, sondern auch für die Bevölkerung und für eine flächendeckende Versorgung von Arzneimitteln, und darüber hinaus auch einen Einblick geben sollte, wie wichtig es ist profunde Kenner der Materie in der Politik zu haben, die die richtigen Entscheidungen zum Wohle der Bevölkerung und für die Zukunft unseres Landes treffen können.
Aktuelles aus unserer Berufsvertretung II – diesmal: Einige Ärzte wollen die “Erbpacht” für alle Hausapotheken, und Dr. Brettenthaler strebt Arzneimittelverkauf für alle Ärzte an – Klar und deutlich: Ein “Anschlag” auf alle Patienten und Apotheken Österreichs! Vorausschickend möchte ich festhalten, dass diese nachfolgenden “Erläuterungen und Meinungen” überhaupt nicht gegen die Ärzte an sich gerichtet sind (ganz im Gegenteil arbeiten wir mit den Ärzten sehr eng und produktiv zusammen, weil es sonst auch kein gut funktionierendes Gesundheitssystem geben könnte), sondern lediglich die Probleme behandeln, die einige Ärztekammerfunktionäre aus ureigenstem Interesse zum Thema “ärztliche Hausapotheken” aufgeworfen haben.

Wie wir berichtet haben, sollte es noch vor Weihnachten 2000 zu einem “Gipfelgespräch” zwischen Politik, Apotheker- und Ärztekammer kommen; dieses Gespräch fand am Mittwoch, den 13. Dezember 2000 statt, und es wurden von beiden Seiten die Eckpunkte für einen gesundheitspolitischen Konsens auf den Tisch gelegt. Die Apothekerkammer will klarerweise eine Trennung der Aufgaben zwischen Apotheker- und Arztberuf (für was sonst studieren beide Berufsgruppen jahrelang verschiedene Studienrichtungen?), keine Einschränkungen von Apothekenneugründungen in aufstrebenden Gemeinden am Land, und Arzneimittelverkauf durch Ärzte nur in ländlichen Bereichen, in denen eine leistungsfähige Apotheke wirtschaftlich nicht bestehen kann (aber keine sogenannte “Erbpacht”, und bei Eröffnung einer Apotheke Schließung der Hausapotheke, da die Hausapotheke ja wirklich nur einen Notbehelf darstellt).

Der von der Delegation der Ärztekammer vertretene Standpunkt war eindeutig und läßt auf keinen, aber auch überhaupt keinen Konsens schließen: Sie fordern, dass der in “Aktuelles aus unserer Berufsvertretung I” beschriebene Initiativantrag unabdingbar sein muss, d.h. alle derzeit bestehenden Hausapotheken müssten in ihrem Bestand AUF IMMER (!!!) gesichert werden, und das alles, ohne dass der Arzt eine Prüfung in Pharmazie abgelegt haben wird bzw. die Voraussetzungen dafür besitzten wird. Eine Neugründung einer Apotheke in einem Bereich, wo es bereits eine Hausapotheke (Notapparat) gibt, ist nur dann möglich, wenn die Hausapotheke weiter bestehen bleibt – damit gibt es für diese Apotheke keine Rezepte, und keinen Verkauf von Arzneimitteln für Patienten der weiterhin bestehenden Hausapotheke, und was noch schlimmer zum Tragen kommt: es gibt auch keine Arzneimittelkontrolle, wie bisher, denn es wird das verordnet bzw. verkauft, was der Arzt in seiner Hausapotheke vorrätig zu haben scheint. Ärzte nennen diesen gesundheitspolitischen Unfug “Duales System” (Zitat Apothekerkammer). Was auch immer sie mit dem Begriff “Duales System” anfangen können, es ist für mich ein genauso nichtssagender (höflich ausgedrückt) Begriff, wie das ganze Ansinnen der Ärztekammer.

Darüber hinaus wurde die Apothekerkammer von Dr. Rainer Brettenthaler (ich bin schon immer der Meinung gewesen, dass Funktionäre mit solchen Aussagen es nicht wert sind, dass man sie namentlich nennt, bzw. von ihnen berichtet, damit sie dann vielleicht noch bekannter werden, aber der Ordnung halber sei dieser “unwichtige” Namen erwähnt) informiert, dass die Ärztekammer den Beschluss gefasst hat, die Abgabe und den Verkauf der Arzneimittel auf alle Ärzte auszudehnen.

Wie mir die Apothekerkammer berichtet, ist sehr viel Kompetenz und auch Verständnis bei BM Mag. Haupt und seinem Team zu erkennen, nichts in dieser Richtung dagegen zu erkennen ist von der (seit sie in der jetzigen österreichischen Regierung den Ton angibt) vielgepriesenen ÖVP, die scheinbar diesem Ansinnen der Ärzte sehr “wohlwollend” gegenübersteht.

Alles von diesen Bestrebungen der Ärztekammer war in grauer Vorzeit schon einmal da – damals hat man sich dann entschieden, dass Ärzte auf keinen Fall die Berechtigung haben sollten, die Arzneimittel, die sie für richtig befinden, auch noch abzugeben. Es ist gerade in der heutigen Zeit, und es wird in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen, wichtig, dass die Arzneimittelabgabe von vielen tausend Artikeln auch wirklich von unabhängigen Stellen, die jedes dieser Arzneimittel auf Wunsch besorgen können, aber viele tausend Artikel auf Lager haben, rund um die Uhr erreichbar sind, abgeben wird, und nicht von “Institutionen”, die die Arzneimittelabgabe nach ihrem Lagerstand abgeben können, ohne dass unter Umständen auf das bestmögliche Arzneimittel für den Patienten Bedacht genommen wird. Es ist sicher auch unbestritten, dass im Laufe der Zeit das Studium der Pharmazie zu einem der schwierigsten und längsten Studienrichtungen geworden ist, und das natürlich nicht ohne Grund, denn das Volumen der Pharmazie ist ein Gewaltiges geworden, und die Breite des Wissens will nun einmal erst erlernt sein. So wie die Ärzte auf ihrem Gebiet die Fachleute darstellen, so sind auf dem Gebiet der Pharmazie und vorallem des Arzneimittels die Apotheker und die vielen Pharmazeuten in der Industrie und Wirtschaft die verantwortlichen Menschen; - ES KANN DAHER SICHER NICHT ANGEHEN, DASS ÄRZTE SICH ANMAßEN, OHNE DAS STUDIUM DER PHARMAZIE ERFOLGREICH ABGESCHLOSSEN ZU HABEN, UNSEREN BERUF IN DER QUALITÄT AUSÜBEN ZU KÖNNEN, WIE WIR ES AUF GRUND UNSERER AUSBILDUNG TAGTÄGLICH BEWEISEN.

Außerdem höre ich gerade von Stellen, die es auch wissen müßten, dass die durchschnittliche Verweilzeit, die ein Patient im Ordinatinationsbüro eines Arztes verbringt, gerade einmal 1 Minute ist – sollte diese Statistik stimmen, dann glaube ich, dass es dem Patienten nicht zumutbar ist, dass er in dieser Minute auch noch seine Arzneimittel bekommt, denn eines ist klar: WENN ÄRZTE ARZNEIMITTEL ABGEBEN DÜRFEN, DANN MUSS DER PATIENT SEINE ARZNEIMITTEL VOM ARZT SELBST BEKOMMEN BZW. DER ARZT MUSS DIE ABGABE DER ARZNEIMITTEL KONTROLLIEREN; DIESE DÜRFEN NICHT VON DER SPRECHSTUNDENHILFE ODER SONST EINEN ANGESTELLTEN ABGEGEBEN WERDEN. Es wird eng werden mit der Zeit, und die wichtigen Gespräche in der Apotheke, und die Kontrolle des Arzneimittelfachmannes (frau) fällt komplett aus – was das mit “Dualem System” oder Arzneimittelsicherheit zu tun hat, kann ich im Moment nicht erkennen, aber vielleich klärt mich ein bedeutender Funktionär der Ärztekammer einmal auf??

Irgendwo bedeutet dieser ”Unfug”, den sich einige Ärztekammerfunktionäre (es sind gottseidank nicht alle) aus purem Eigeninteresse (besagte Ärzte besitzen eine Hausapotheke!) hier in den Kopf gesetzt haben, das Ende der Apotheken, das Ende einer bestmöglichen Arzneimittelabgabe, da ja die Kontrolle und die Auswahl fehlt, und das Ende eines der bestfunktionierenden Gesundheitssysteme für den Patienten weltweit, um das wir überall beneidet werden, nur nicht in Österreich selbst; - aber Österreich hat es immer schon vorzüglich verstanden, “sich selbst anzuschmutzen und anschliesend durch den Dreck zu ziehen” – dies ist nur ein weiteres Kapitel in der langen Geschichte, und wenn es nicht so ernst wäre, bliebe einem nur ein herzliches Lachen für einen solch “gesundheitspolitischen Unfug”.

Wir werden auch weiterhin berichten, wie diese wichtige Problematik sich weiterentwickelt, und wir sind überzeugt, dass Politiker und Richter mehr Verständnis (sie haben es ja bereits vor Jahren mit dem Urteil des öster. Verwaltungsgerichtshofes in der Causa “Hausapotheken” eindrucksvoll bewiesen, bevor das Parlament diese Entscheidung unverständlicherweise “korrigiert” hat) für die Bevölkerung bzw. Patienten aufbringen werden, als dies einige wenige, aber wichtige Ärztekammerfunktionäre tun.

p.s. Haben sie sich schon einmal überlegt wie die Bereitschaftsdienste, die Nachtdienste und vorallem die Arzneimittelabgabe in der Zeit, in der viele Ärzte gemeinsam (nicht miteinander, aber zur gleichen Zeit) auf Urlaub zu gehen pflegen (Weihnachten, Neujahr, Ostern, diverse Fenstertage und Ähnliches) in ganz Österreich unter diesem Modell funktionieren wird – man darf gespannt sein, nur sagen sie das den Patienten, der auf der Strecke bleiben wird.
Aktuelles aus unserer Berufsvertretung III – diesmal: Gipfelgespräch mit den Spitzenfunktionären der Ärztekammer unter Leitung des Ministeriums am 11.1.2001. In den letzten Wochen und Tagen haben sicher sehr viel Initiativen stattgefunden , wobei jeder im Prinzip natürlich seine Eigeninteressen in den Vordergrund gestellt hat, wobei aber deutlich herausgekommen ist, dass es nun anfängt, ein reines “Politikum” zu werden – allein die Tatsache, dass die FPÖ immer wieder betont, dass sie es war, die 1998 gegen die Beschlussfassung des nun beim Verfassungsgerichtshofes angefochtenen §62 Apothekengesetz (10 jährige Übergangsfrist bei Hausapotheken) gestimmt hat, und die SPÖ und die ÖVP es waren, die dem zugestimmt, und dadurch das damalige Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, welches besagt, dass Hausapotheken zu schliessen hätten, wenn eine öffentliche Apotheke in dieser Gemeinde eröffnet, zu Fall gebracht hätten, beweist welchen “politischen” (und auf keinen Fall “sachlichen”) Meinungsumschwung die FPÖ nun vollzogen hat. Und das ist der Punkt, wo wir Apotheker eigentlich nicht mehr wissen, was wir von diesem Initiativantrag halten sollen, weil er nach wie vor von den Eigeninteressen einiger weniger Ärzte geprägt und von Politikern, die diesen Ärzten nahe zu stehen scheinen, eingebracht wurde. Die Hoffnung beruht auf der sachlichen Meinung des Ministeriums, allen voran BM Dr. Haupt und Dr. Waneck, die sich immer mehr als profunde Kenner der Situation herauskristallisieren, und ganz genau wissen, auf welchen “Eckpfeilern” unser Gesundheitssystem steht.

Am Abend des 11.1.2001 fand nun dieses Gipfelgespräch mit den Spitzenfunktionären der Ärztekammer, den Gesundheitssprechern von ÖVP und FPÖ (wo blieben die der anderen Parteien im Parlament?) und unseres Präsidenten unter Leitung des Ministeriums statt, und wie von unserer Seite zu erwarten, kam es zu keinem gesetzeskonformen Konsens, sondern die Ärztekammer beharrt trotz großer Kompromissbereitschaft der Apothekerkammer auf Ihren Standpunkt, verschärft sogar Forderungen, die im Initiativantrag drinnen stehen, und erwartet sich, dass der Initiativantrag am 18.1.2001 auf alle Fälle zu ihren Gunsten abgestimmt werden wird (mit den Stimmen der ÖVP und der FPÖ)

Ob es nun am 18.1. 2001 zu einer positiven Abstimmung des Initiativantrages, und damit zu einer Änderung des Apothekengesetzes kommen wird in der Hinsicht, dass bestehende Hausapotheken für immer (auch in der “erblichen” Weiterfolge) bestehen bleiben, und dadurch der Weg zur Eröffnung einer öffentlichen Apotheke den Apothekern verwehrt werden wird, oder zu einer Absage des Initiativantrages kommen wird, ist völlig offen – damit bleibt auch offen, ob die Politik nun tatsächlich dem gesundheitspolitischen Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung durch uns Apotheker Rechnung tragen wird, oder den wirtschaftlichen Interessen mancher Ärzte den Vorzug geben wird.
Aktuelles aus unserer Berufsvertretung IV – diesmal: “Abgeänderter” Initiativantrag im Gesundheitsausschuss am 18. Jänner 2001! Kurz vor der Abstimmung des Initiativantrages im Gesundheitsausschuss über die Frage der Hausapotheken ist nach langen Verhandlungen unter der Leitung von Staatssekretär Univ.-Prof. Dr. Reinhart Waneck ein Kompromiss zwischen Apothekerkammer und Ärztekammer erreicht worden, wobei eine Abstimmung der rechtlichen Formulierung in noch 2 Punkten offen ist. Alle Beteiligten hoffen aber, dass diese 2 Punkte keine “Schwierigkeiten” bereiten werden, obwohl ich persönlich es erst dann glaube, wenn es schriftlich vorliegt. Der Gesundheitsausschuss vom 18. Jänner 2001, in dem über den Initiativantrag abgestimmt hätte werden sollen, wurde wegen der Sondersitzung im Nationalrat unterbrochen, und wird am 25. Jänner 2001 fortgesetzt. Dort wird der ursprüngliche Initiativantrag vom 5. Dezember 2000 in der damals eingebrachten Form aus heutiger Sicht nicht beschlossen werden, wohl aber ein Abänderungsantrag, der in umfangreicher Form dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Präsidenten der Apotheker- und Ärztekammer Rechnung trägt. Die Hauptpunkte dieses Abänderungsantrages werde ich versuchen nun nachfolgend richtig darzustellen:

Nachdem ich sowohl die offizielle Information der Apothekerkammer, als auch Informationen aus anderen Interessensgruppen vorliegen habe, werde ich hier versuchen, den “Succus” aus beiden Darstellungen, die das Resultat betreffen, zu formulieren:

  • Es gibt in Zukunft kein “duales System” in Österreich.
  • Keine “Erbpacht” der Hausapotheken.
  • Keine “Pragmatisierung” der Hausapotheken.
  • Für den Fall der Konzessionierung einer Apotheke, deren Versorgungsgebiet zumindest 5500 Personen umfasst, haben die Hausapotheken in einem Umkreis von 4 Straßenkilometern um die Betriebsstätte der öffentlichen Apotheke geschlossen zu werden.
  • Dort, wo ein Versorgungsgebiet von unter 5500 Personen gegeben ist, darf eine öffentliche Apotheke nur dann konzesioniert werden, wenn im Umkreis von 4 Straßenkilometren keine ärztliche Hausapotheke besteht.
  • Die Konzessionierung einer öffentlichen Apotheke ist von keinem eigenen Versorgungspotential abhängig, wenn im Umkreis von 4 Straßenkilometern keine ärztliche Hausapotheke besteht.
  • Der öffentlichen Apotheke wird generell eine Frist von 3 Jahren nach rechtskräftiger Konzessionserteilung zur Inbetriebnahme eingeräumt. Für den Fall, dass Hausapotheken geschlossen werden müssen, haben die Hausapotheken ebenfalls eine Frist von 3 Jahren ab rechtskräftiger Konzessionserteilung, innerhalb derer die Hausapotheke noch offen bleiben kann.

Ob nun diese neue Gesetzgebung tatsächlich nicht nur einen Kompromiss, sondern auch eine gut funktionierende und praktikable Lösung darstellen wird, bleibt abzuwarten – immer davon ausgehend, dass am 25. Jänner 2001 der Abänderungsantrag zum Initiativantrag beschlossen wird.Tatsache in der Zukunft wird aber sein, dass sowohl Apotheker, als auch Ärzte gefordert sein werden, im Sinne eines sehr gut funktionierenden Gesundheitswesens und im Sinne der Patienten ihre Arbeit zur Zufriedenheit Aller zu leisten, und dass in Zukunft solche Auseinandersetzungen von “Haus aus” verhindert werden.
Aktuelles aus unserer Berufsvertretung V – diesmal: Inhalt der einstimmigen Verabschiedung der Apothekengesetznovelle und meine Meinung dazu! Am 25. Jänner 2001 ist im Gesundheitsausschuss die Novellierung des Apothekengesetzes von allen vier Fraktionen beschlossen worden. Die Novellierung des Apothekengesetzes, was die “Apotheken – Regelung” betrifft sieht folgendermaßen aus:

  • In Regionen, in denen im Umkreis von 4 Kilometern mehr als 5500 Personen zu versorgen sind, kann künftig eine öffentliche Apotheke aufmachen. Es werden keine bestehenden öffentlichen Apotheken geschlossen. – Bestehende ärztliche Hausapotheken im Umkreis von 4 Kilometern müssen innerhalb von 3 Jahren geschlossen werden.
  • Sind weniger als 5500 Personen zu versorgen, darf eine Konzession an eine Apotheke nur erteilt werden, wenn im Umkreis von 4 Kilometern keine ärztliche Hausapotheke existiert.
  • Es gilt eine Übergangsfrist für die ärztliche Hausapotheke von 3 Jahren ab Konzessionserteilung für die öffentliche Apotheke, das heißt, dass nach der Konzessionserteilung der Apotheke die ärztliche Hausapotheke innerhalb der nächsten 3 Jahre schließen muß. Innerhalb dieser 3 Jahre muss die öffentliche Apotheke aufsperren, sonst verliert sie wieder die Konzession.

Die Ausgangssituation für diesen Beschluss bzw. für diese Novelle war das Urteil des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahre 1998. In diesem steht zu lesen, dass die Hausapotheke ein “Surrogat” für den Fall sei, dass eine öffentliche Apotheke nicht besteht, und die Hausapotheke sofort zu schließen ist, wenn eine öffentliche Apotheke eröffnet; weiters steht in diesem Urteil, dass die Hausapotheke die Funktion eines behelfsmäßigen Ersatz bekleidet.

Wenn man sich diese Ausgangssituation des Urteils des Verfassungsgerichtshofes vor Augen hält, und damit vergleicht, was jetzt in dieser neuen Novelle drinnen steht, dann, und jetzt bitte ich Sie, dass auch ich einmal meine Meinung sagen darf, “versteht man die Welt nicht mehr”. Was hat diese Novelle mit den Aussagen des Verfassungsgerichtshofes zu tun? – In Wahrheit ist die neue Novelle ein quasi “BERUFSVERBOT” für Apotheker in ländlichen Gebieten, denn es wird kaum ein Gebiet in der Größenordnung von 4 Kilometern im Umkreis in Österreich geben, in dem 5500 Menschen leben, wo nicht bereits eine öffentliche Apotheke existiert – umgekehrt wird es kaum ein Gebiet in der Größenordnung von 4 Kilometern im Umkreis geben, welches unter 5500 Einwohner zählt, wo nicht bereits mindestens 1 ärztliche Hausapotheke existiert. Also überall dort, wo in einem Umkreis von 4 Kilometern 5500 Menschen leben, gibt es jetzt schon eine öffentliche Apotheke, und in allen anderen Gebieten darf nur dann eine eröffnen, wenn es nicht schon heute eine ärztliche Hausapotheke gibt – die gibt es aber in den meisten Fällen schon, und daher kann dort niemals mehr eine öffentliche Apotheke aufsperren – das ist eindeutig ein “BERUFSVERBOT” für uns Apotheker, und gerade dies wollte der Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil sicher nicht erreichen!

Abgesehen davon, glauben Sie mir, wenn der Fall eintritt, dass eine oder zwei ärztliche Hausapotheken schließen müssen, weil die Gemeinde gewachsen ist, und nun mehr als 5500 Einwohner zählt, und deshalb eine öffentliche Apotheke das Recht hat, dort aufzusperren, und das auch tut, dann bin ich aus mehrjähriger Erfahrung mehr als neugierig, wie sich jemand verhält, der eine Hausapotheke schließen muß.

Wir haben jetzt bald die Situation, dass es in Österreich mehr Surrogate”, also “behelfsmäßige” Ersatzlösungen für die Abgabe, und Kontrolle (und vieles mehr) des Arzneimittels geben wird, als konzessionierte öffentliche Apotheken, in denen studierte Fachleute Tag und Nacht Dienst versehen, und auf diesem Gebiet Arbeiten verrichtet, die nur von diesen erfüllt werden können – keine ärztliche Hausapotheke kann nur im weitesten Sinn die selben Aufgaben übernehmen wie das eine öffentliche Apotheke kann! – auch das wußte der Verfassungsgerichtshof ganz sicher, und genau deshalb beschloss dieser, dass ärztliche Hausapoptheken ausschließlich behelfsmäßige Ersatzeinrichtungen darstellen, die zu schließen sind, wenn eine öffentliche Apotheke aufsperrt!

Ich bin leider wieder einmal überzeugt, dass diese Novelle nicht im Sinne von Patienten geschehen ist, sondern von Eigeninteressen geprägt und getragen wurde, von einer scheinbar starken Lobby ausgelöst, durch die Politik zu diesem für uns Apotheker, aber, und auch davon bin ich überzeugt, auch zum Nachteil der Patienten und unseres Gesundheitswesens, negativen Produkt “herangezüchtet” und beschlossen wurde.
Spannenkürzung ab 2004 “Endlich” ist es wieder soweit: Das österreichische Gesundheitswesen wird ab 1. Jänner 2004 wieder finanzierbar, weil die allmächtige reformierfreudige (bei den meisten Entscheidungen müssen sie leider immer wieder auf Anordnung der Höchstrichter Österreichs ihre wichtigsten Entscheidungen bzw. Errungenschaften zurücknehmen!) und besionders umsichtig agierende Bundesregierung die Spannen der Apotheken und der Großhändler gekürzt hat. Wieder einmal haben Vereinbarungen (wie die des “Solidaritätsmodelles”), welche von beiden Seiten getroffen und unterschrieben wurden, nicht die abgemachte Zeit gehalten; wieder einmal sind die wirklich großen “Brocken”, wie die Finanzierung der Spitäler bzw. Krankenhäuser (bis jetzt zumindest), mit denen man wirklich das Gesundheitswesen finanzierbar machen könnte, nicht angegriffen worden.

Diese neuerlichen Spannenkürzungen haben die Apotheken wirklich massiv getroffen, da aus den Apotheken Österreichs in der Vergangenheit wirklich schon der “letzte Saft” herausgepresst wurde, und wie sicher alle wissen, wird es ein Problem, wenn man beim Melken einer Kuh statt der gewünschten Milch nur mehr Blut bekommt – dies hat mit Sicherheit zur Folge, dass einige Apotheken Mitarbeiter entlassen müssen, damit sie positiv arbeiten können, und wirtschaften heißt für mich noch immer “POSITIV BILANZIEREN”, was aber unsere Wirtschaftsexperten teilweise schon verdrängt zu scheinen haben. Entlassene Mitarbeiter bedeuten aber für den Staat wieder eine Mehrbelastung, entlassene Mitarbeiter haben weniger Geld zur Verfügung als arbeitende, zufriedene Mitarbeiter, und daher fliest auch weniger Geld in die Allgemeinwirtschaft. Außerdem sind die Mehrzahl unserer Mitarbeiter Frauen, teilweise in Teilzeitbeschäftigung, die nun arbeitslos werden könnten – es ist ein trauriges Szenario, für welches unsere Wirtschaft und unsere Politik hier verantwortlich zeichnet, aber wenn man nicht versteht, dass bei uns Apothekern nur unter schwersten “Entbehrungen” am Arbeitsmarkt etwas noch zu holen ist, dass aber durch vernünftige Maßnahmen in den Krankenhäusern der große Brocken zu holen ist, ohne dass Menschen entlassen werden müssen, aber damit das Gesundheitswesen wieder finanzierbar ist, dann können wir Apotheker den zuständigen “wichtigen Entscheidungsträgern” leider nicht helfen.

Es ist schon unwahrscheinlich mit welcher “Arroganz” solche “Scheinreformen” durchgezogen werden, mit falschen Zahlen wird hier gespielt und die Öffentlichkeit unkorrekt informiert, nur damit man selbst als die großen Retter des Gesundheitswesens da steht (schlussendlich wird gar nichts gerettet, nur die Gehälter mancher Politiker) – es wird nichts von dem eintreten, was die Entscheidungsträger heute präsentieren, da die wirkliche Finanzierbarkeit nicht von den Medikamentenkosten abhängt, sondern von ganz anderen, bereits erwähnten Parametern – aber sie können sich sicher sein, dass die Versorgung mit den Medikamenten in Österreich immer schlechter werden wird, obwohl wir natürlich auch in Zukunft mit vollem Einsatz arbeiten und unsere Pflichten wahrnehmen werden (und aufgrund unserer Ausbildung sind auch wir die einzige Berufsgruppe, die dies gewährleisten kann), vorallem aber deswegen, weil die Industrie gar keine Möglichkeiten hat bei den Preisen, wie sie in Österreich bezahlt werden, noch zu produzieren bzw. zu verkaufen. Obwohl wir in Österreich mit Abstand eine der besten Ausbildungen auf dem Gebiet der Pharmazie haben, werden die bestausgebildesten Apotheker in Österreich Gefahr laufen, arbeitslos zu werden; - sie werden, man kann es ihnen nicht verdenken, ins Ausland abwandern, denn dort weiß man ob der Qualität unseres Studiums, und dort werden wir gerne aufgenommen.

Wenn man einschlägige Fachliteratur liest, so stoßt man immer wieder auf Aussagen von Großhandel und Industrie, deren wichtigste ich hier kurz darstellen will:

In Österreich liegt der Fabriksabgabepreis für Medikamente mit 8,33 Euro deutlich unter dem europäischen Durchschnittspreis von 9,38 Euro – Spitzenreiter ist hier die Schweiz mit 13,76 Euro. Noch deutlicher wird die ungünstige wirtschaftliche Situation der Pharma-Unternehmer in Österreich bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Arzneimittel – diese liegt in Österreich bei 176,27 gegenüber dem europäischen Schnitt von 203,07 Euro. Bei den verbrauchten Medikamentenpackungen ist der europäische Schnitt bei 23,37 Packungen pro Einwohner pro Jahr, in Österreich bei 21,17, während der Spitzenreiter Frankreich bei 50 Packungen pro Einwohner pro Jahr liegt. Die Klagen über die hohen Medikamentenpreise in Österreich sind daher völlig aus der Luft gegriffen und auch unbegründet. Der Anteil der Arzneimittel von 15,7 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben in Österreich liegt exakt im europäischen Durchschnitt, und das bei der höchsten Mehrwertsteuer, die auf Arzneimittel hinzugeschlagen werden, wie es nun einmal in Österreich der Fall ist. Die Margen, der mit den Krankenkassen verrechneten Arzneimittel beträgt bis dato 22 Prozent (nicht wie dauernd vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger berichtet wird 29 Prozent), und wird nun auf unter 20 Prozent fallen – das ist mit Sicherheit die niederste Spanne in ganz Europa, und für viele Apotheken inakzeptabel – Österreich ist dadurch bei Arzneimittelpreisen und Arzneimittelverbrauch zum Nachzügler im europäischen Markt geworden, und schon daher kann und wird eine Spannenkürzung bei Apotheken und Großhandel das Gesundheitswesen niemals wesentlich bei der Finanzierbarkeit helfen, noch weniger kann diese Entscheidung ein Gesundheitswesen finanziell reformieren – es wird jedoch Apotheken und die hervorragend funktionierende Arzneimittelversorgung in Österreich in wirtschaftliche Gefahren bringen, und eines der besten Gesundheitswesen auf der Welt “totgespart” werden.

Dass der Bundesregierung diese Argumente und die Auswirkungen ihrer Entscheidungen vollkommen egal sind, zeigt ja auch die letzte Entwicklung in der Wirtschaft in Österreich – es kümmert sich keiner mit “wirklichem Herz” um irgendeine Branche, es werden Menschen in Situationen gebracht, die mehr als lebenbedrohend werden, schlussendlich kommt es dadurch zu einer enormen Belastung der Staatsfinanzen, und es werden Lebensplanungen von Menschen überhaupt nicht berücksichtigt und mit “Füßen getreten”.

Ich darf hier zum Abschluss 2 Zitate anführen von kompetenten Menschen, welche vermutlich die Kompetenz der gesamten Bundesregierung in Österreich übertrifft, nämlich von Univ. Prof. Werner Clement, Vorstandsvorsitzer des IPF – “ich würde mir wünschen, dass die gesundheitspolitische Diskussion mehr auf Basis von Fakten als von Annahmen geführt wird, weil nur so die notwendige Effizienzsteigerung durchgeführt werden kann”, und von Pharmig Präsident Ulrich Bode – “Die Prognose ist nicht mehr gewagt: Durch den niedrigen Verbrauch und die niedrigen Preise wird die österreichische Pharma-Industrie noch weiter zurückfallen und bald Schlusslicht Europas sein. Für die österreichische Wirtschaft wäre das verheerend!”

Dem letzten Zitat sind ansich folgende Erklärungen noch hinzuzufügen: - nachdem die Bundesregierung den “schlauen” Einfall hat, dass die Rezeptgebühr, (die nach wie vor die Krankenkassen kassieren, und nicht die Apotrheken) bei Generika in Zukunft um ca 35 Prozent weniger kosten wird (was ja für Patienten gut ist) als bei verordneten Originalpräparaten, und die Generika den Kassen im Durchschnitt auf keinen Fall 35 Prozent Einsparungen bringen werden, fragt man sich allen Ernstes, was das den Krankenkassen zur Sanierung bringen soll? Was aber mit Sicherheit passieren wird, ist, dass diejenigen Pharmafirmen, die die Entwicklung und Forschung für die Arzneimittel betreiben und auch bezahlen (was diejenigen Firmen, die Generika-Präparate vertreiben, NICHT MACHEN), in Zukunft sich genau überlegen werden, ob sie diese Präparate überhaupt nach Österreich in dem Umfang verkaufen, wie bisher – dies würde aber auf dem Gebiet der Pharmazie und der Arneimittel einen enormen Rückschritt bedeuten, und würde Österreich in seinem Bemühen Patienten optimal zu versorgen, weit zurückwerfen.

Ich kann dem nur meine persönliche Vermutung hinzufügen, dass in Zukunft die maximale Behandlung der Patienten Österreichs durch Arzneimittel nicht mehr gewährleister sein wird. Was nun wirklich mit der Spannenkürzung in Zukunft erreicht werden wird, bleibt natürlich abzuwarten – als interresierter Konsument bzw. Patient werden Sie in Zukunft selbst darüber befinden müssen, und ich wünsche Ihnen allen, dass unsere Prognosen nicht eintreten mögen.
Arzneimittel aus dem Internet Wir, als studierte Fachleute des Arneimittels, können leider nicht mehr tun, als eindringlich vor dem Kauf von Arzneimitteln über dubioseste Kanäle und Anbieter im Internet warnen – immer wieder werden gerade jene Arzneimittel über Internet angeboten, die einer intensiven Kenntnis und Beratung bedürfen – dass dabei die Anbieter im Internet das Arzneimittelgesetz grob verletzen ist nur ein Nebenprodukt dieser “Machenschaften” – was allerdings laut Studien beim Kauf von Arzneimitteln über das Internet alles passieren kann, will ich Ihnen nun auflisten:

Über das Internet georderte Potenzmittel wie z.B. “Viagra” sind in den meisten Fällen minderwertige und teilweise gesundheitsschädliche Plagiate. Die Bandbreite reicht von verunreinigten oder bestenfalls wirkungslosen Pillen bis hin zu Tabletten mit nicht zugelassenen Wirkstoffen – das berichtet das Internetmagazin “Tomorrow” am 21. Oktober 2004.

Die Schweizer Heilmittelagentur Swissmedic hat 22.000 im Internet bestellte Potenzpillen untersucht und in allen Fällen illegale Wirkstoffe gefunden. Im Internet kursieren mitlerweile unzählige Viagra – Varianten mit Fantasienamen wie “Siagra”, “Blue Heart” oder “Ferrari Testarossa”.

“Durch diese Fälschungen erhält der Webhandel mit Arzneimitteln eine neue Dimension” sagte Andreas Mayerhofer vom deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel (BIFA) in einem Interview mit dem Magazin. Auf den ersten Blick könne nicht einmal ein Spezialist erkennen, ob es sich bei Arzneimitteln aus dem Internet um Fälschungen handelt.

Das Magazin “Tomorrow” testete nach eigenen Angaben sieben Online-Apotheken (nicht zu verwechseln mit öffentlichen Apotheken) und bestellte unter anderem “Viagra” – nur drei lieferten überhaupt und das verspätet, teilweise mit dubiosen Beipackzetteln. Die anderen angeblichen Anbieter betrogen lediglich diese Kunden.

Dies ist nicht nur bei “Viagra” der Fall, sondern auch bei vielen sogenannten Nahrungsergänzungsmitteln – hier werden Produkte mit nahezu unglaublichen Wirkungen angeboten – wenn man dann diese Produkte bestellt, und sie dann vielleicht bekommt, kann man mit Sicherheit nicht überprüfen, ob auch die Inhaltsstoffe enthalten sind, die auf der Packung stehen (wenn sie überhaupt darauf stehen) – geschweige kann man die Wirkung nachvollziehen, ja man soll eigentlich froh sein, wenn man keinen Schaden durch die Einnahme erleidet, denn niemand gewährleistet, was nun wirklich in diesen Produkten enthalten sind – durchaus können Substanzen enthalten sein, die gesundheitsschädliche Folgen nach sich ziehen – die versprochene Wirkung bleibt jedoch mit nahezu 100%iger Sicherheit aus. Leider hat von den “Betrogenen” bzw. “Geschädigten” dann niemand den Mut die Bestellungen einzugestehen, und gegen die Anbieter so vorzugehen, wie es eigentlich sein sollte.

Wir können daher nur dringend raten, dass man die Finger von derartigen Bestellungen fernhält, dass man aus oben genannten Gründen überhaupt keine Arzneimittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel über das Internet bestellt, sondern dorthin geht, wo die Fachberatung und Sicherheit 100%ig am größten ist – nämlich in die öffentliche Apotheke!
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